Corona-Hilfen

Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe

Corona-Hilfen

Förderung für KMU, Soloselbstständige und Künstler

Für Unternehmer, Selbstständige und Künstler, die wegen der Corona-Krise im Zeitraum Januar bis Juni 2021 erhebliche Umsatzeinbußen erleiden, stehen mit der Überbrückungshilfe III sowie der Neustarthilfe staatliche Hilfen in Form von Zuschüssen zur Verfügung.

Diese Hilfen sind nicht nur in der Höhe verschieden, sie haben auch unterschiedliche Voraussetzungen. Die DATEV-Mandanten-Info fasst das Wichtigste rund um die aktuellen Corona-Hilfen der Bundesregierung zusammen.

  • Wer ist antragsberechtigt?
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Was wird gefördert?
  • Wie läuft das Antragsverfahren ab?

In dem folgenden PDF-Download finden Sie die Antworten auf die obigen Fragen.

Copyright © Steuerberatung van Beek 2024
Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Web-Dienste. Sie entscheiden, welche Cookies Sie zulassen. Bitte treffen Sie eine Auswahl um fortzufahren.

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit. Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close