Corona-Hilfen
Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe
Förderung für KMU, Soloselbstständige und Künstler
Für Unternehmer, Selbstständige und Künstler, die wegen der Corona-Krise im Zeitraum Januar bis Juni 2021 erhebliche Umsatzeinbußen erleiden, stehen mit der Überbrückungshilfe III sowie der Neustarthilfe staatliche Hilfen in Form von Zuschüssen zur Verfügung.
Diese Hilfen sind nicht nur in der Höhe verschieden, sie haben auch unterschiedliche Voraussetzungen. Die DATEV-Mandanten-Info fasst das Wichtigste rund um die aktuellen Corona-Hilfen der Bundesregierung zusammen.
- Wer ist antragsberechtigt?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Was wird gefördert?
- Wie läuft das Antragsverfahren ab?
In dem folgenden PDF-Download finden Sie die Antworten auf die obigen Fragen.